Mietbedingungen für Veranstaltungsequipment
A. Vertragsgrundlagen
1. Mietdauer und Mietpreis
Der angegebene Mietpreis gilt je Veranstaltungstag bzw. je Veranstaltung, an dem bzw. der das Equipment eingesetzt wird.
Unabhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage umfasst der Mietpreis zusätzlich einen Werktag vor sowie einen Werktag nach dem gesamten Mietzeitraum zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung. Diese Regelung gilt einmalig pro Vermietung, nicht pro Veranstaltungstag.
Preisstaffelung bei mehreren Einsatztagen:
Wird das Miet-Equipment während eines Mietzeitraums an mehreren Veranstaltungstagen eingesetzt, so gelten folgende Preisstaffelungen:
- Der erste Veranstaltungstag wird mit dem vollen Mietpreis berechnet.
- Für den zweiten Veranstaltungstag wird eine Verlängerungsgebühr in Höhe von ⅔ des ursprünglichen Mietpreises erhoben.
- Für den dritten und jeden weiteren Veranstaltungstag wird je Tag eine Verlängerungsgebühr in Höhe von ⅓ des ursprünglichen Mietpreises berechnet.
Hinweis: Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung des Equipments an Veranstaltungstagen, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder unterschiedliche Veranstaltungen handelt.
Beispiel:
Ein Grill mit einem Mietpreis von 150,00 EUR wird an drei Veranstaltungstagen genutzt. Der Gesamtmietpreis beträgt dann 300,00 EUR (150,00 EUR + 100,00 EUR + 50,00 EUR).
2. Abholung und Rückgabe
Die regulären Zeitfenster für Abholung und Rückgabe sind werktags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Eine kostenfreie Abholung am Vorabend ab 17:00 Uhr oder Rückgabe am Folgetag bis 10:00 Uhr wird als Teil des vereinbarten Mietzeitraums betrachtet, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
Kulanzregelung:
Darüber hinausgehende zusätzliche Zeiträume – z. B. frühere Abholung oder spätere Rückgabe – können im Einzelfall kostenfrei gestattet werden, sofern keine weiteren Reservierungen entgegenstehen. Diese Kulanzregelung begründet keinen Rechtsanspruch. Wird nachträglich eine Reservierung vorgenommen, kann der Vermieter eine frühere Rückgabe verlangen. Der Mieter ist dann verpflichtet, das Equipment rechtzeitig zurückzugeben oder den Mietausfall zu ersetzen.
3. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt durch Hinterlegung der Kaution in bar bei Abholung des Equipments.
Bei Rückgabe wird die Kaution mit dem Mietpreis sowie etwaigen Aufwendungen für Reinigung, Beschädigungen oder Verluste verrechnet. Ein eventueller Restbetrag wird in bar erstattet.
Bei Neukunden oder persönlich nicht bekannten Mietern behalten wir uns vor, einen Vorschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Mietkosten per Überweisung zu verlangen. Dieser wird bei Abholung mit der zu hinterlegenden Kaution verrechnet.
Kautionen:
- Für Gläser, Geschirr, Besteck und vergleichbare Gegenstände: Vierfacher Mietpreis, aufgerundet auf volle 10 €, mindestens 50 €.
- Für Geräte: Doppelter Mietpreis, mindestens:
- 250 € für Großgeräte
- 150 € für Kleingeräte.
Hinweis zur Umsatzsteuer:
Alle Mietpreise und unter 7. Reinigung genannten Stundensätze sind Endpreise inkl. 19% Umsatzsteuer.
Verbrauchsmaterialien werden zum jeweils gültigen Steuersatz geliefert, Kautionen sind umsatzsteuerfrei.
Selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug.
4. Stornierung
Stornierungen durch den Mieter sind wie folgt geregelt:
- Bis vier Wochen vor Mietbeginn: Stornierung ist kostenfrei.
- Innerhalb von vier Wochen vor Mietbeginn: Es fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Mietkosten an.
- Wurde ein Vorschuss geleistet, wird dieser mit der Stornogebühr verrechnet.
- Wurde kein Vorschuss geleistet, erfolgt eine nachträgliche Rechnungsstellung über die Stornogebühr.
Ein Rücktrittsrecht des Mieters bei Nichtbereitstellung einzelner Mietgegenstände ist ausgeschlossen (vgl. Abschnitt C).
5. Identitätsnachweis
Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Zur rechtlich eindeutigen Identifizierung erfassen wir Name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnanschrift. Zusätzlich ist eine E-Mail-Adresse oder Handynummer anzugeben, unter der der Mieter werktags erreichbar ist. Eine Kopie des Ausweises wird nicht erstellt.
B. Verantwortung des Mieters
6. Verwendung und Einschränkungen
Das Equipment ist ausschließlich im Rahmen eigener Veranstaltungen und zweckentsprechend zu verwenden.
Eine Untervermietung oder kostenfreie Überlassung an Dritte ist unzulässig.
Ebenso ist der Einsatz des Equipments auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt; eine Ausfuhr ist untersagt.
Die Geräte sind sachgerecht zu verwenden. Der Mieter ist verantwortlich für Aufbau, Anschluss und Betrieb.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie ggf. erforderlicher Genehmigungen (z. B. Stromversorgung, öffentliche Aufstellung) obliegt ausschließlich dem Mieter.
Entsprechendes gilt für die ordnungsgemäße Ladungssicherung beim Transport.
7. Reinigungspflichten
a) Geschirr, Besteck, Gläser und ähnliche Gegenstände:
Eine Endreinigung durch den Vermieter ist im Mietpreis enthalten.
Die Rückgabe hat jedoch vorgespült zu erfolgen. Mietgegenstände dürfen keine groben Speisereste oder fest haftenden Verkrustungen aufweisen.
b) Geräte und technisches Equipment:
Für Geräte und weiteres Equipment ist keine Endreinigung durch den Vermieter vorgesehen.
Bei unzureichender Reinigung erfolgt die Nachreinigung durch den Vermieter und wird mit 50,00 EUR pro Gerät und Stunde, mindestens jedoch 50,00 EUR pro Gerät berechnet.
8. Transport- und Lagerbehälter
Transport- und Lagerbehälter sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.
Eine Zweckentfremdung, etwa als Sitzgelegenheit oder Spielgerät, ist unzulässig.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Transportbehälter.
Lagerung:
Die Behältnisse sind trocken und geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung aufzubewahren.
9. Verspätete Rückgabe
Erfolgt die Rückgabe verspätet und ist eine anderweitige Vermietung nicht möglich, trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung.
10. Beschädigung, Verlust, Bruch
Bei Verlust, Bruch oder Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Zusätzlich haftet der Mieter für sämtliche damit verbundenen Aufwendungen wie Versandkosten oder entstandenen Zeitaufwand.
11. Gefahrübergang
Mit Übergabe des Equipments an den Mieter oder dessen Vertreter geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl auf den Mieter über.
12. Reklamationen
Der Mieter hat das Equipment bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
13. Versicherung und Haftung
Das Miet-Equipment ist – sofern nicht gesetzlich erforderlich – unsererseits nicht versichert.
Dem Mieter steht es frei, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen.
Wir empfehlen insbesondere bei größeren Veranstaltungen den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
C. Verantwortung des Vermieters
14. Verfügbarkeit und Leistungshindernisse
Sollte eine Bereitstellung aus unvorhersehbaren Gründen unmöglich sein (z. B. vorherige Beschädigung), bemühen wir uns um Ersatzbeschaffung.
Ein Rücktrittsrecht des Mieters besteht nicht.
Wir haften nicht für etwaige Mehrkosten oder entgangene Einnahmen des Mieters.
15. Technische Einweisung
Bei Abholung erfolgt eine kurze technische Einweisung.
Die Verantwortung für die sachgemäße Bedienung verbleibt beim Mieter.
D. Schlussbestimmung
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.
- Das gleiche gilt, falls der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.